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AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Hundeschule „die Hundespezl“, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend “Teilnehmer” genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben.

Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen.

Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt.

Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt

2.1 Der Veranstalter bietet Einzel- sowie Gruppenstunden, Kurse, Seminare, Workshops, Vorträge, Spaziergänge, Themenabende, Informations- sowie weitere Veranstaltungen für Hunde und ihre Halter an.

Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung eines ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars auf dem Postweg, direkt auf der Homepage, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande.

Durch die Anmeldung werden die AGB, die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung akzeptiert.

Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.

2.3 Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltung(en) an.

2.3.1 Gruppen- und Einzelstunden

Die Anmeldung kann vom Teilnehmer nur bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der jeweiligen Stunde kostenfrei storniert werden.

Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig. Ein Rücktritt ist nach Beginn der Veranstaltung nicht möglich. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

2.3.2 Seminare, Workshops, Kurse und Vorträge

Bei Stornierung durch den Teilnehmer betragen die Stornierungskosten:

  • 30% der Teilnahmegebühr bei mehr als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • 50% der Teilnahmegebühr bei weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  • 100% der Teilnahmegebühr bei weniger als 14 Tagen von Veranstaltungsbeginn

Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig. Ein Rücktritt ist nach Beginn der Veranstaltung nicht möglich. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

2.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für die ganze Gruppe ab.

Er ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Ziff. 2.3 findet entsprechend Anwendung.

2.5 Der Veranstalter behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten aufgrund von Krankheit, wenn es die Witterungsverhältnisse nicht zulassen, wenn das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden oder in sonstigen dringenden Fällen abzusagen oder von einer Vertretung durchführen zu lassen.

Darüber werden die Teilnehmer umgehend unterrichtet.

Kann bei Ausfall einer Veranstaltung kein Ersatzangebot geschaffen werden oder kann dies vom Teilnehmer nicht wahrgenommen werden, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.

3. Vertragsdauer und Vergütung

3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

Eine Aufnahme in Teilnehmerlisten und somit die Reservierung eines Platzes erfolgt bei Kursen, Seminaren und Vorträgen erst nach Zahlungseingang.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen.

Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter.

Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.

3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

3.5 Es gibt die Möglichkeit für sämtliche Gruppenstunden eine Zehnerkarte zu erwerben.

Dies ist jedoch nicht verpflichtend. Es kann auch nach jeder Stunde einzeln bezahlt werden.

Die Gebühr für die Zehnerkarte ist im Voraus zu bezahlen.

Das Guthaben der Zehnerkarte kann nicht für andere Stunden als Gruppenstunden (z.B. Einzeltraining oder Kurse) verwendet werden.

Eine Auszahlung von Restguthaben auf der Zehnerkarte ist nicht möglich.

Die Zehnerkarte ist 12 Monate nach Erwerb gültig. Danach verfällt das restliche Guthaben.

4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer.

Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.

4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen

5.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen.

Diese muss den Besuch einer Hundeschule miteinschließen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung auf Verlangen vorzulegen.

5.2 Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

5.3 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen.

Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

5.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können.

Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen.

Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.

5.5 Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson an den Angeboten teilnehmen.

5.6 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz (soweit die Hunde altersbedingt impffähig sind) verfügen.

Ein aktueller Impfpass ist mit der Teilnahmeerklärung auf Verlangen vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.

Ebenfalls ist der Trainer/die Trainerin vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu informieren.

5.7 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen.

Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen.

Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

5.8 Sämtliche Unterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.

Ebenso darf kein Teil der Unterlagen in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

5.9 Am Trainingsort und auf allen Wegen ist der Kot des eigenen Hundes aufzunehmen und in dafür vorgesehene Behälter zu entsorgen.

5.10 Geparkt werden darf am Hundeplatz ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkflächen, in der Einfahrt der Firma „Holz Reiterer“ außerhalb der Geschäftszeiten oder am nord-westlichen Zaun des Hundeplatzes in 4m Abstand zu den Linden.

Unter den Linden ist das Parken nicht gestattet.

5.11 Die gegenüberliegenden Wiesen am Hundeplatz sind Privatgrundstück und dürfen nicht betreten werden.

6. Haftung

6.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

6.2 Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden.

Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

7.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.

7.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Stand: 19.10.2021